Bahnhofswald Flensburg: Staatsanwaltschaft geht in Revision
Am Montag hatte das Amtsgericht einen Mann freigesprochen - und das damit begründet, dass der Einsatz für mehr Klimaschutz einen Hausfriedensbruch rechtfertigen kann. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.
Die Flensburger Staatsanwaltschaft will den Freispruch für einen Besetzer des Flensburger Bahnhofswaldes nicht anerkennen und geht in Revision. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt im Gespräch mit NDR Schleswig-Holstein. Das Amtsgericht hatte am Montag in einem Prozess wegen Hausfriedensbruch einen 42-jährigen Mann freigesprochen. Er und andere hatten von Oktober 2020 bis Februar 2021 in selbst gebauten Baumhäusern auf einem Privatgelände gegen den geplanten Bau eines Hotels protestiert.
Begründet hatte die Richterin ihr Urteil mit einem sogenannten rechtfertigenden Notstand. Sie war der Auffassung, dass der Einsatz für Klimaschutz in diesem Fall schwerer wiege als der Eigentumsschutz der Hotel-Investoren.
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." § 34 Rechtfertigender Notstand, Strafgesetzbuch (StGB)
Fall für Oberlandesgericht in Schleswig
Das Urteil des Flensburger Amtsgericht hatte selbst den Angeklagten "überrascht", wie er sagte, und sorgte bundesweit unter Juristen aber auch bei Umweltschützern für Gesprächsstoff. Die Flensburger Staatsanwaltschaft sei von dem Freispruch ebenfalls überrascht gewesen, wie Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt sagte. Schon einen Tag danach legte seine Behörde eine sogenannte Sprungrevision ein. "Wir haben die einschlägige Rechtsprechung geprüft und sehen Erfolgsaussichten für die Revision", sagte Winterfeldt. Das bedeutet, dass nun das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig das Urteil überprüfen muss und nicht die nächst höhere Instanz, das Flensburger Landgericht.