Bäderregelung in SH: Hier kann sonntags wieder eingekauft werden
Am Sonntag greift die Bäderregelung in diesem Frühjahr zum ersten Mal wieder. Einzelhändler können dadurch in bestimmten Urlaubsorten ihre Geschäfte an Sonntagen und Feiertagen öffnen. Besonders Touristen sollen davon profitieren.
In fast 100 Gemeinden kann jetzt wieder auch sonntags eingekauft werden. Grund dafür ist die Bäderregelung. Dadurch können Betreiber ihre Läden in den Tourismus-Gebieten auch sonn- und feiertags zwischen 11 und 19 Uhr öffnen. Ausgenommen sind beispielsweise Möbel- und Autohäuser sowie Bau- und Elektromärkte.
Madsen: Wichtiges Signal für Handel und Touristen
Im Herbst 2023 wurde die Bäderregelung bis 2028 verlängert. Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) sagte damals: "Es ist ein wichtiges Signal für den Handel und natürlich auch für alle Touristinnen und Touristen." Gerade den Touristen soll mit der Regelung die Möglichkeit gegeben werden, Waren des täglichen Gebrauchs einzukaufen.
Insgesamt gilt die Regelung für die Zeit vom 15. März bis zum Reformationstag am 31. Oktober und in der Weihnachtszeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden. Nur am 1. Weihnachtstag und an Karfreitag dürfen keine Geschäfte öffnen. Am 1. Mai dürfen nur die Inhaber der Geschäfte arbeiten und am Ostersonntag dürfen Geschäfte nur von 14 bis 18.30 Uhr öffnen.
Hier kann an Sonn- und Feiertagen in SH eingekauft werden:
Kreis Dithmarschen:
Büsum, Büsumer Deichhausen, Friedrichskoog, Warwerort, Westerdeichstrich
Kreis Herzogtum Lauenburg:
Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
Lübeck:
Travemünde
Kiel:
Schilksee und Falckensteiner Strand
Flensburg:
Die Straßen Willy-Brandt-Platz, Schiffbrücke vom Willy-Brandt-Platz bis Kultur- und Kommunikationszentrum Volksbad am I. C. Möller Platz, Norderstraße, einschließlich Nordermarkt, Verbindungsstraßen zwischen Nordermarkt/Norderstraße/Willy-Brandt-Platz und Schiffbrücke/Norderhofenden (von der Rathausstraße zum Willy-Brandt-Platz), Hafen-Ostseite einschließlich des Bereiches Sonwik mit den Straßen Am Fördehang, Am Fördeufer, Am Industriehafen, Auf der Mole, Ballastkai, Fördepromenade, Swinemünder Straße, Harniskai
Kreis Nordfriesland:
Dagebüll, Friedrichstadt, Elisabeth-Sophien-Koog, Hallig Hooge, Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll), Langeneß, Niebüll, Nordstrand, Pellworm, Schwabstedt, St. Peter-Ording, Tönning, Vollerwiek sowie alle Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt
Kreis Ostholstein:
Bosau, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister-Höppner-Straße), Heiligenhafen, Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand), Kellenhusen, Lensahn, Malente, Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand), Neustadt in Holstein, Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck), Panker, Sierksdorf, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand), Süsel, Timmendorfer Strand, Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus).
Kreis Plön:
Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand), Heikendorf, Hohenfelde, Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht), Laboe, Lütjenburg, Mönkeberg, Plön, Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand; Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp), Stein und in Wendtorf und in Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Altenhof, Ascheffel, Brodersby, Damp, Eckernförde, Schwedeneck, Strande, Waabs, Winnemark, Groß Wittensee und in Klein Wittensee
Kreis Schleswig-Flensburg:
Schleswig, Langballig, Gelting, Glücksburg, Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade), Westerholz und in Steinbergkirche
Kreis Steinburg:
Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)