BGH muss prüfen - Revision im Stutthof-Prozess eingelegt
Vor einer Woche war die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft zur Bewährung verurteilt worden. Jetzt wurde Revision eingelegt.
Eine Woche nach dem Urteil im sogenannten Stutthof-Prozess haben die Verteidigung der Angeklagten sowie ein Vertreter der Nebenklage Revision eingelegt. "Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig", teilte das Landgericht Itzehoe am Mittwoch mit. Das Urteil geht damit an den Bundesgerichtshof (BGH). Lässt dieser die Revision zu, wird dort zunächst auf Rechtsfehler geprüft. Nur wenn solche tatsächlich gefunden werden, muss das Verfahren gegen Irmgard F. neu aufgerollt werden.
Kein Verständnis bei den Mandanten der Nebenklage
Christoph Rückel, der als Anwalt sechs Nebenkläger vertritt, erklärte auf Nachfrage: "Bei meinen Mandanten, die allesamt in Stutthof waren, ist überhaupt kein Verständnis vorhanden, dass Frau F. durch ihren Anwalt Revision eingelegt hat." Das Unverständnis rührt seiner Aussage nach auch daher, dass sich die Angeklagte so einem klaren Schlussstrich entzieht. Sie hätte nun allen Anlass das Urteil zu akzeptieren. Rückel geht nicht davon aus, dass die Revision Erfolg haben wird.
Verteidiger begründen ihre Entscheidung zur Einreichung einer Revision
Die Verteidigung lies in einer Erklärung begründen, warum sie eine Revision eingereicht haben. Darin heißt es, die mündlichen Urteilsgründe seien den Anforderungen nicht gerecht geworden, die an diesen Prozess gestellt wurden. Die Urteilsbegründung solle deshalb "nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit gewesen sein."
Die 97-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen sowie Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt worden.