Angeblicher Heilpraktiker unter Mordverdacht aus U-Haft entlassen
Ein vermeintlicher Heilpraktiker soll seine Ehefrau umgebracht und sich an Patientinnen vergangen haben. Deshalb steht er in Flensburg vor Gericht. Nun gibt es Zweifel am Tatverdacht.
Ein angeblicher Heilpraktiker, dem der Mord an seiner Ehefrau und mehrere Vergewaltigungen vorgeworfen werden, muss aus der U-Haft entlassen werden. Das Landgericht Flensburg habe den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Vorwurf: Ehefrau mit Medikamenten und Messer getötet
Der Mann muss sich derzeit vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, seiner schwer kranken Frau Mitte August 2022 in Esgrus (Kreis Schleswig-Flensburg) einen Medikamentencocktail verabreicht und dann mit einem Messer auf sie eingestochen zu haben. Anschließend soll er selbst ebenfalls Medikamente eingenommen und sich mit dem Messer verletzt haben, um die Tat wie einen gemeinsam geplanten Suizid aussehen zu lassen. Außerdem soll der Angeklagte ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet und wiederholt Patientinnen vergewaltigt haben.
In einigen Fällen kein dringender Tatverdacht mehr
Das Gericht erklärte, der Haftbefehl sei wegen der Sexualstraftaten erlassen worden, nicht wegen des Mordverdachts. Nach der Beweisaufnahme gebe es bei einigen Sexualstraftaten keinen dringenden Tatverdacht mehr. In den übrigen Fällen gebe es keinen Grund, den Angeklagten in U-Haft zu behalten. Wegen des Mordvorwurfs kann der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts nicht in Untersuchungshaft genommen werden.
Zweifel an Mordverdacht
Und auch am Mordvorwurf gibt es laut Gericht inzwischen Zweifel. Für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags muss ausgeschlossen werden, dass die Verstorbene die Tötung aufgrund ihrer schweren Krankheit wollte - es sich also um eine Tötung auf Verlangen handeln könnte. Demnach könnte tatsächlich ein gemeinsamer Suizid geplant gewesen sein.
Den Angaben zufolge stützt die rechtsmedizinische Untersuchung die bisherige Annahme nicht, nach der der Angeklagte selbst nur eine geringe Dosis des tödlich wirkenden Medikaments eingenommen haben soll. Auch die Messerstiche, mit denen sich der Angeklagte selbst verletzt hatte, seien schwerer als zunächst angenommen.