Spielhallenbetreiber wehren sich erfolgreich gegen neues Gesetz
Spielhallenbetreiber dürfen weiterhin 18- bis 20-Jährigen Eintritt gewähren - solange ihre alte Konzession noch gültig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am Mittwoch mitgeteilt. Mehrere Betreiber aus dem Raum Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hatten gegen die neuen Auflagen im Niedersächsischen Spielhallengesetz geklagt. Demnach dürfen Gäste ab dem 1. April erst mit 21 Jahren Spielhallen betreten. Zudem muss nach dem neuen Gesetz mindestens eine Aufsichtsperson in der Spielhalle anwesend sein. Mit der neuen Regelung soll der Jugendschutz gestärkt werden. Die Betreiber waren dagegen mit Eilanträgen vorgegangen. Ihrer Ansicht nach sind die sogenannten Alt-Erlaubnisse von den neuen Regelungen ausgenommen. Das Gericht gab ihnen Recht. Bis die alten Konzessionen auslaufen, könnte es noch Jahre dauern, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.