Ein Stempel mit der Aufschrift Bürgergeld liegt auf einem Antrag für diese Leistung. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Michael Bihlmayer

Nach Hausbau: Familie im Emsland verliert Anspruch auf Bürgergeld

Stand: 21.01.2025 11:03 Uhr

Nach dem Bau eines Hauses hat ein Ehepaar aus dem Emsland kein Bürgergeld mehr erhalten. Das Jobcenter verwehrte die finanzielle Hilfe zu Recht, wie nun das Landessozialgericht in Celle entschieden hat.

Ursprünglich wohnte das Ehepaar mit seiner Familie in einem Haus am Stadtrand. Während das Paar Bürgergeld bezog, baute es ein neues Haus näher an der Innenstadt und verkaufte das bisher bewohnte Grundstück für mehr als 500.000 Euro, wie das Landessozialgericht mitteilte. Nach Auffassung des Jobcenters brauchte die Familie deshalb kein Bürgergeld mehr. Das Landessozialgericht folgte nun der Auffassung der Behörde. Die Familie sei nicht mehr bedürftig.

Ehepaar sah neues Haus als schützenswert an

Das Ehepaar aus dem Emsland war der Meinung, dass das neue Haus schützenswertes Vermögen sei. Das würde bedeuten, dass das Haus nicht herangezogen werden dürfte, um den Lebensunterhalt zu decken. Das sieht das Gericht anders. Das neue Hausgrundstück - mit knapp 250 Quadratmetern Wohnfläche für sieben Bewohner - sei zu groß und damit nicht schützenswert. Wer so viel Eigentum besitzt, solle davon auch sein Leben finanzieren, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das Rathaus in Osnabrück wird von der Sonne angestrahlt. © Stadt Osnabrück Foto: Sven Jürgensen
AUDIO: Teurer Hauskauf: Emsländer bekommen kein Bürgergeld mehr (8 Min)

Auch Eilantrag gegen Jobcenter-Bescheid scheiterte

Das Ehepaar reichte laut Gericht einen Eilantrag gegen den Bescheid des Jobcenters ein. Diesen begründete es mit der Karenzzeit, die zwölf Monate für Bürgergeldempfänger gilt. In dieser Zeit ist Eigentum von Empfängern zu einem gewissen Grad geschützt, damit zum Beispiel plötzlich arbeitslos gewordene Personen nicht sofort ihr Erspartes verlieren. Laut Gericht ist es in diesem Fall aber anders: Bei der Familie liegt keine unerwartete Notlage vor, weil sie bereits jahrelang finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten hatte. Das Ehepaar wollte seine Wohnsituation verbessern, wie das Gericht mitteilte. Demnach gab die Familie als Verkaufsgrund für das alte Haus an: Die Entfernung zur Innenstadt sei zu groß gewesen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Osnabrück | 21.01.2025 | 07:30 Uhr

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