Obdachlose klagt gegen Landkreis - und bekommt mehr Bürgergeld
Der Landkreis Göttingen darf sich nicht über Entscheidungen von Sozialämtern anderer Kommunen hinwegsetzen. Das hat das Sozialgericht Hildesheim entschieden. Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, die aufgrund unzumutbarer Zustände bei ihrer Mutter in Landkreis Northeim ausgezogen war. Die Frau zog nach Göttingen, fand aber keine Wohnung und ist seitdem obdachlos. Die nun zuständige Göttinger Sozialbehörde kürzte daraufhin ihre Bezüge, da aus Sicht der Behörde keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Rückkehr ins Elternhaus sprächen. Die Frau klagte dagegen vor dem Sozialgericht Hildesheim und bekam Recht. Das Northeimer Jobcenter und das Jugendamt hatten bereits 2021 festgestellt, dass eine Rückkehr ins Elternhaus unzumutbar sei. An diese Vorgaben müsse sich auch die Göttinger Sozialbehörde halten, entschied das Gericht. Der Frau stehen demnach nun 112 Euro mehr Bürgergeld im Monat zu.