Lagerstättenwasser ausgetreten: Geldbuße für Wintershall
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat dem Erdölförderer Wintershall wegen eines Lecks an seiner Anlage in Emlichheim eine Geldbuße auferlegt. Das Unternehmen sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
Bereits Mitte 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Ermittlungen ein, wie der NDR Niedersachsen jetzt auf Nachfrage erfuhr. Die Behörde hatte nach Bekanntwerden des Umweltskandals 2019 gegen drei Mitarbeitende des Unternehmens ermittelt. Ihnen habe jedoch keine Schuld nachgewiesen werden können, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings hatte das Ölunternehmen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine Aufsichtspflicht verletzt, weil über mehrere Jahre unbemerkt bis zu 220 Millionen Liter Lagerstättenwasser aus einem verrosteten Rohr in den Untergrund gesickert waren.
100.000 Euro Strafe für Wintershall
Dem Konzern sei daher eine Geldbuße von 100.000 Euro auferlegt worden, sagte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt, Alexander Retemeyer, dem NDR Niedersachsen. Laut Retemeyer konnte das Unternehmen einen erheblichen Vermögensvorteil erlangen, weil es die Anlage nach Bekanntwerden des Rostschadens nicht sofort saniert hatte.
Aufsichtsbehörde prüft regelmäßig Erdölbohrungen
Nach dem Vorfall vor viereinhalb Jahren hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den sogenannten Bohrloch-TÜV installiert, um die Bohrungen in Emlichheim alle zwei Jahre auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Laut der Aufsichtsbehörde konnten bislang keine Auswirkungen auf Umwelt und Natur gemessen werden.