Gerichtsprozess um rassistische Chats: Polizist bleibt im Dienst
Ein Polizist teilte über Jahre rassistische und menschenverachtende Inhalte in privaten Chats. Das Verwaltungsgericht Osnabrück entschied am Freitag, dass er deshalb aber nicht aus dem Dienst entlassen werden dürfe.
Die Polizeidirektion Osnabrück hatte bereits 2020 ein Disziplinarverfahren gegen den Mann aus der Grafschaft Bentheim eingeleitet. Der 52-Jährige hatte mit drei Kollegen jahrelang ausländerfeindliche und menschenverachtende Inhalte in Chatgruppen ausgetauscht. 2023 erhob die Polizeidirektion schließlich eine Disziplinarklage. Damit habe sie den Polizisten aus dem Dienst entfernen wollen.
Gericht stellt Verstoß gegen Verfassungstreue fest
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Osnabrück über den Fall entschieden und bestätigt, dass der Beamte gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe. Eine Entlassung aus dem Dienst hielt das Gericht jedoch für unverhältnismäßig. Stattdessen stufte sie den Mann um einen Dienstgrad zurück - vom Polizeihauptkommissar zum Polizeioberkommissar. Das sei die zweithöchste Strafe, die in diesem Fall möglich wäre, hieß es.
Zeugen sprechen vor Gericht für Angeklagten aus
Der Mann habe grundsätzlich keine verfassungswidrige Grundhaltung gezeigt, hieß es in der Urteilsbegründung. Neun Zeugen, hauptsächlich Kollegen, haben am Freitag für den Mann ausgesagt und betont, rassistische Inhalte würden nicht zu ihm passen. Er setze sich ehrenamtlich für Geflüchtete ein und unterstütze Hilfsprojekte für Afrika. Die rassistischen Chats hätten laut Gericht außerdem keine Auswirkung auf seine Arbeit als Polizist gehabt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Schon in zwei ähnlichen Fällen, in denen sich ebenfalls Beamte an rechten Chats beteiligt hatten, hat das Verwaltungsgericht Urteile gefällt. Auch hier argumentierten die Richter, dass das Versenden der rassistischen Bilder keine Verletzung der Verfassungstreue darstelle. Diese beiden Fälle liegen derzeit beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg und sind noch nicht rechtskräftig. Das aktuelle Urteil gegen den 52-Jährigen ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats angefochten werden. Ob die Polizeidirektion das Urteil anfechten wird, ist ungewiss und sei noch nicht entschieden, wie ein Sprecher dem NDR nach der Verhandlung mitteilte.