Gebühren in Ausländerbehörde unterschlagen: Kündigung rechtens
Eine Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück soll fast 49.000 Euro bei der Ausländerbehörde veruntreut haben. Gegen ihre Kündigung hatte die 34-Jährige geklagt - erfolglos.
Die Kündigung war rechtmäßig, wie das Arbeitsgericht Osnabrück am Dienstag entschieden hat. Die unterschlagenen Gebühren muss die Frau nun samt Zinsen zurückzahlen. Das Gericht halte die Vorwürfe des Landkreises für stichhaltig, sagte der Vorsitzende Richter. Die ehemalige Mitarbeiterin soll laut Landkreis Osnabrück beispielsweise Gebühren für Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel nicht in die Kasse des Landkreises eingezahlt haben, sondern die rund 49.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Nachdem dies bekannt geworden war, hatte der Landkreis der 34-Jährigen gekündigt.
Geld in Umschlägen an verschiedenen Orten abgelegt
Die Klägerin und ehemalige Mitarbeiterin des Landkreises war nicht zur Verhandlung erschienen und ließ sich von ihrem Anwalt vertreten. Dieser sagte, dass sich die 34-Jährige nicht ausreichend in die Arbeit eingearbeitet gefühlt habe und wegen des großen Arbeitsanfalls überfordert gewesen sei. Aus der schriftlichen Einlassung der Frau schilderte der Vorsitzende Richter, dass die Klägerin das Geld in diverse Umschläge gesteckt und an verschiedenen Orten abgelegt hat, da sie selten Zeit gehabt habe, die Barbeträge zur Kreiskasse zu bringen. Zudem wisse sie nicht, wer die Umschläge mit dem Geld an sich genommen habe. Ihr Anwalt bestätigte diese Ausführungen
"Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen"
Vertreterinnen des Landkreises wiesen darauf hin, dass die Mitarbeiterin zuvor korrekt gearbeitet habe und es keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe, wenn sie andere Kollegen vertrat. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall zusätzlich gegen die Frau wegen Unterschlagung. Ihr Anwalt erklärte, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.