Mitarbeiterin von Ausländerbehörde soll Geld selbst behalten haben
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen eine frühere Mitarbeiterin des Landkreises. Die Frau steht im Verdacht, Gebühren für die Einbürgerung von Ausländern für sich selbst behalten zu haben.
Der Verdacht laute auf Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit, hieß es am Freitag von der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Die 33-Jährige habe möglicherweise aus persönlichen finanziellen Schwierigkeiten heraus gehandelt. Sie arbeitet demnach nicht mehr für die Behörde. Über die Ermittlungen hatte zuerst das Nachrichtenportal "Spiegel" berichtet.
Einbürgerungswillige sollten in "bar" zahlen
Unter dem Vorwand, dass das EC-Lesegerät defekt sei, soll die Frau Einbürgerungswillige aufgefordert haben, die Gebühren zum Termin in der Behörde in bar mitzubringen. Das soll über einen Mittelsmann geschehen sein, das Geld soll sie dann unterschlagen haben. Wie ein Sprecher des Landkreises Osnabrück sagte, wurde vom Rechnungsprüfungsamt bislang ein Fehlbetrag von mehr als 41.000 Euro festgestellt. Überprüft wurden Kassenbelege und Fallakten, die von der Sachbearbeiterin bearbeitet worden waren.
Vorgaben bei Einbürgerungen missachtet
Nach Angaben des Landkreises hat die Frau zudem in mehr als 300 Fällen grobe Fehler in den Verfahren gemacht. So habe die ehemalige Mitarbeiterin zum Beispiel vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen vor der Einbürgerung unterlassen. Dazu gehört etwa, Informationen über den oder die Anwärterin auf die deutsche Staatsbürgerschaft einzuholen - beim Bundeszentralregister und beim Verfassungsschutz sowie bei Staatsanwaltschaft und Polizei. Zudem fehlten Nachweise über Deutschkenntnisse, in weiteren Fällen war die Identität nicht geklärt. Einbürgerungsverfahren seien bei der ehemaligen Mitarbeiterin deutlich kürzer gewesen als üblich, hieß es.
Sachbearbeiterin klagt gegen ihre Entlassung
Die Staatsanwaltschaft konzentriert sich bei ihren Ermittlungen auf die mutmaßlich unterschlagenen Geldbeträge. Nach Angaben des Landkreises Osnabrück war die Sachbearbeiterin von Februar 2021 bis Juli 2023 in der Ausländerbehörde beschäftigt. Die Frau sei entlassen und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Alle von ihr vorgenommenen Einbürgerungen seien im Nachhinein überprüft worden, sagte Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff. Sie blieben gültig, da keine Erkenntnisse vorlägen, die dagegen sprächen. Gegen ihre Kündigung hat die Frau geklagt.