Bewährungsstrafe für Verfasser von Drohbriefen an Moscheen
Weil er zahlreiche Drohbriefe - vor allem an Moscheegemeinden - geschrieben hat, ist ein Mann aus dem westfälischen Hagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Der 51-Jährige war vor dem Amtsgericht Osnabrück voll geständig. Der Mann räumte ein, über einen längeren Zeitraum bis 2023 mehr als 40 Briefe mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten unter anderem in Bramsche und Osnabrück versandt zu haben. Die Schreiben waren teilweise mit Nazi-Symbolen versehen und mit dem rechtsextremistischen Kürzel NSU 2.0 unterzeichnet.
Rache als Motiv
Einen politischen Hintergrund könne das Gericht trotzdem ausschließen, sagte der Richter am Mittwoch. Allerdings sei der 51-Jährige sehr planmäßig vorgegangen, um den Verdacht auf die Osnabrücker Familie zu lenken, an der er sich rächen wollte. Im Jahr 2016 hatte der Ehemann der Familie den Mann aus Hagen bei einem Internet-Geschäft betrogen. Der Angeklagte habe die Familie mit den Drohbriefen in Verruf bringen wollen, stellte der Richter fest. Mitverantwortlich für die Taten sei demnach auch eine Depression des Mannes gewesen.
Keine Wiederholungsgefahr gegeben
Letztlich sei eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt worden, weil aus Sicht des Gerichts eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei und man dem Angeklagten seine ehrliche Reue abnahm. Das Gericht ordnete außerdem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Der 51-Jährige muss sich darüber hinaus einer Psychotherapie unterziehen.