Bei Diepholz getötete 17-Jährige: Verdächtiger äußert sich nicht
Im Fall der getöteten 17-Jährigen in Barenburg und des Messerangriffs in Sulingen ist Haftbefehl gegen den Verdächtigen erlassen worden. Bisher hat er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Am Donnerstagvormittag seien dem 42-Jährigen die Haftbefehle vorgelesen worden, sagte Martin Schanz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Verden, in einer Pressekonferenz. Angaben zu den Taten habe der Mann nicht gemacht. Er werde nun in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Fahnder hatten das Auto des Tatverdächtigen mit einem kleinen Frontalschaden am Mittwochabend auf einem Feldweg nahe der A7 bei Schwarmstedt (Landkreis Heidekreis) entdeckt. Dort habe sich der Mann in einem abgelegenen Heuballen-Lager aufgehalten. Er habe ruhig gewirkt und habe sich widerstandslos festnehmen lassen, so Thomas Kues, Leiter der Polizeidirektion Diepholz.
Viele Hinweise aus der Bevölkerung
Das Amtsgericht Verden hatte am Mittwoch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet und Haftbefehle wegen der Vorwürfe des vollendeten und versuchten Totschlags erlassen. Die Polizei suchte den Mann mit einem dreistelligen Aufgebot an Einsatzkräften und einem Hubschrauber. Zudem seien viele hilfreiche Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, so Thomas Kues. Die Ermittler verdächtigen den 42-Jährigen aus Sulingen (Landkreis Diepholz), am Sonntag eine 17-Jährige mit Messerstichen getötet und am Mittwochmorgen eine 30 Jahre alte Frau mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Der zeitliche und örtliche Zusammenhang hatte die Ermittler auf die Spur des 42-Jährigen gebracht. "Das hier ist keine Gegend, in der öfter solche schlimmen Dinge passieren. Das und die Stichverletzungen, das lässt Ermittler aufhorchen", sagte Staatsanwaltschaftssprecher Schanz.
Spuren werden ausgewertet
In den kommenden Tagen würden die Ermittlungen "mit Hochdruck fortgeführt", so Martin Schanz. Insbesondere sollen Spuren an den Gegenständen ausgewertet werden, die Ermittler am Mittwoch unter anderem im Wohnhaus des 42-Jährigen festgestellt hatten. So würden etwa Handys auf etwaige Standortdaten und relevante Kommunikation untersucht. Zu den möglichen Hintergründen oder dem Motiv der Taten äußerten sich die Ermittler bislang nicht. Auch ob sich der mutmaßliche Täter und die Opfer kannten, ist bisher nicht bekannt.
Polizeichef: "Viel Betroffenheit und Mitgefühl"
Dem schwer verletzten Opfer und der Familie der Getöteten drückten der Sprecher der Staatsanwaltschaft und Polizeichef Thomas Kues ihre aufrichtige Anteilnahme aus. "Die brutalen Messerangriffen und die schlimmen Folgen haben sehr viel Betroffenheit und auch Mitgefühl in unserer Region ausgelöst", sagte Kues. Dem zweiten Opfer, der 30-jährigen Frau, gehe es den Umständen entsprechend gut. Am Mittwoch habe die Polizei Kontakt zu der Verletzten gehabt und ihr mitgeteilt, dass ein Verdächtiger gefasst wurde. Die Nachricht habe sie erleichtert, aber auch sehr aufgewühlt, so Kues.
Zeugen in Sulingen brachten Ermittler auf die Spur
Der zweite Tatort in Sulingen liegt rund sechs Kilometer von dem Auffindeort der Leiche der 17-Jährigen entfernt. Zeugen gingen dazwischen, als die 30-Jährige auf einem Parkplatz in Sulingen attackiert wurde, sodass der Angreifer flüchtete. Sie merkten sich das Kennzeichen des Fluchtwagens. "Ein ganz besonderes Dankeschön geht an die Menschen, die so beherzt eingegriffen haben, und damit vermutlich verhindert haben, dass wir ein weiteres Todesopfer zu beklagen haben", sagte Polizeidirektor Kues. Durch das Autokennzeichen kamen die Fahnder auf die Spur des 42-Jährigen. Aufgrund der Verletzungsmuster beider Opfer gingen die Ermittler schnell davon aus, dass es einen Zusammenhang geben könnte. Beide Opfer wurden den Angaben zufolge von vorn mit einem Messer am Oberkörper verletzt.
42-Jähriger soll wegen versuchter Entführung verurteilt worden sein
Der Verdächtige ist polizeibekannt. Nach Medienberichten ist der 42-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, weil er vor sieben Jahren versucht haben soll, einen 14-Jährigen zu entführen. Die Staatsanwaltschaft wollte das bisher nicht kommentieren.