BGH-Urteil im Dieselskandal: Motorhersteller haftet nicht
Motorhersteller müssen keine Haftung übernehmen, wenn ein manipulierter Motor im Fahrzeug eines anderen Autobauers verbaut ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe.
Somit haben Dieselfahrer gegen die Hersteller von manipulierten Dieselmotoren keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der beanstandete Motor im Wagen eines anderen Autobauers verbaut ist. Damit scheiterte ein Kläger, der 2019 einen Porsche mit einem darin verbauten Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft und daraufhin Audi verklagt hatte. Ansprüche könnten in so einem Fall nur gegen den Fahrzeughersteller - in diesem Falle wäre dies Porsche - geltend gemacht werden, so die Vorsitzende des BGH-Dieselsenates, Eva Menges. Der Autobauer stelle die Bescheinigung dafür aus, dass das von ihm verkaufte Auto mit den entsprechenden EU-Vorgaben übereinstimme. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun.
Kläger scheiterte zuvor vor dem Oberlandesgericht Oldenburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Autos mit dem Motormodell wie es auch im Auto des Klägers verbaut war bereits vor dem Zeitpunkt des Kaufs zurückgerufen und ein Software-Update angeordnet, mit dem die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Strittig war allerdings, ob dieses Update vor dem Kauf aufgespielt wurde. Der Kläger berief sich den Angaben zufolge auf "Nichtwissen". Das reiche laut Menges nicht aus, um eine Haftung zu begründen. Der BGH bezog sich hierbei auch auf sein Grundsatz-Urteil vom 26. Juni. Demnach muss der Autokäufer beweisen, dass überhaupt eine Abschalteinrichtung - unzulässig oder nicht - vorhanden ist. Der Autokäufer verklagte Audi auf Schadenersatz und bekam in erster Instanz vor dem Landgericht Osnabrück Recht. In zweiter Instanz, vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, scheiterte der Kläger aber.