14-Jährige in Klinik vergewaltigt? Arzt aus Bad Rothenfelde angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen 56-jährigen Arzt aus Bad Rothenfelde erhoben. Er soll sich mit einer 14-Jährigen über einen Chatroom verabredet und sie dann vergewaltigt haben.
Ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück bestätigte dem NDR Niedersachsen, dass die Anklageschrift eingegangen sei. Die darin erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall in Bad Rothenfelde (Landkreis Osnabrück) im Dezember 2023. Der Mediziner soll demnach ein 14-jähriges Mädchen in einem Arztzimmer der Schüchtermann-Klinik missbraucht haben. Das Mädchen war laut Anklage keine Patientin bei ihm.
Im Chatroom kennengelernt, in Osnabrück verabredet
Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage schreibt, soll sich der 56-Jährige in einem Chatroom mit dem Mädchen ausgetauscht und verabredet haben. Im Chat habe das Mädchen behauptet, bereits 16 Jahre alt zu sein, so die Staatsanwaltschaft. Mit dem Zug sei die 14-Jährige dann nach Osnabrück gekommen, wo der Arzt sie am Bahnhof abholte und in die Klinik brachte. Dort soll er die Teenagerin vergewaltigt und ihr im Anschluss 100 Euro gegeben haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt?
Ein sexuelles Verhältnis zu Minderjährigen ab 14 Jahren sei nicht grundsätzlich illegal, so die Staatsanwaltschaft. Strafbar werde es erst, wenn es nicht einvernehmlich geschieht, eine Zwangslage oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausgenutzt wird - oder wenn es eine "Vergütung" für die sexuelle Handlung gibt. Im bevorstehenden Prozess muss daher auch geklärt werden, wofür genau der Arzt dem Mädchen die 100 Euro gegeben haben soll.
Tat noch am selben Tag der Polizei gemeldet
Die 14-Jährige aus dem Raum Oldenburg reiste noch am selben Tag in ihre Heimat zurück und erstattete dort Anzeige bei der Polizei. Der Arzt, der mittlerweile von der Arbeit freigestellt wurde, bestreitet die Vorwürfe. Einen Termin für die Hauptverhandlung hat das Landgericht Osnabrück noch nicht festgelegt.