Lebenslange Haft: Weil es Mord war und kein Totschlag
Ein 36-Jähriger ist am Landgericht Verden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine Ex-Partnerin mit 20 Messerstichen getötet haben. Eine Verurteilung wegen Totschlags war zuvor aufgehoben worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte kontrolliert und zielstrebig vorgegangen ist. Er habe die Tat über einen längeren Zeitraum geplant, heißt es in der Urteilsbegründung. Der 36-Jährige ist laut dem Gericht voll schuldfähig - somit gibt es auch keine mildernden Umstände, die gegen eine lebenslange Haft sprechen. Die Angaben des 36-Jährigen zu der Tat seien nicht glaubwürdig und überdies durch die Beweisaufnahme widerlegt worden, so die Kammer am Dienstag.
Angeklagter gibt an, aus Notwehr gehandelt zu haben
In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte zuvor bei der Familie seiner früheren Lebensgefährtin. Er habe die Mutter seines Kindes nicht töten wollen. Der Mann hatte bereits zugegeben, seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen zu haben, betonte allerdings, in Notwehr gehandelt zu haben. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft am Dienstag lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert, die Nebenklage schloss sich dem an. Auch sie warf dem Mann aus Bad Fallingbostel im Heidekreis heimtückischen Mord vor. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge
Laut Anklage lauerte der Mann im August 2022 seiner ehemaligen Partnerin vor ihrer gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel auf, aus der sie ihn zuvor hinausgeworfen hatte. An seiner Hand soll er ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge mit Klebeband befestigt haben. Als seine Ex-Partnerin mit dem gemeinsamen Sohn von einem Treffen mit ihrem neuen Freund zurückgekommen sei, habe er zugestochen. Die Frau erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft 20 Messerstiche und war sofort tot.
Bundesgerichtshof hob Urteil aus dem erstem Prozess auf
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Verden den Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im Frühjahr allerdings auf, weil Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien. Der Fall musste noch einmal neu verhandelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.