Urteil: Altenpfleger muss lebenslang wegen Mordes in Haft
Ein 44-jähriger ehemaliger Pfleger muss lebenslänglich in Haft. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn wegen Mordes und versuchten Mordes. Der Mann hatte zwei Bremer Heimbewohner getötet.
Das sah der Vorsitzende Richter am Montag als erwiesen an. In einem der Fälle von 2019 konnte eine tödliche Überdosis mit dem Herzmedikament Metoprolol nachgewiesen werden. Im zweiten Fall, in dem der Mann eine Überdosis mit Insulin verabreicht haben soll, blieb das bis zuletzt unklar. Hierfür wurde der 44-Jährige wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Angeklagte wollte nach Auffassung des Gerichts mit seinen Taten Anerkennung erlangen und sich dabei als Lebensretter hervortun.
Revision der Verteidigung wahrscheinlich
Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich - in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - eine Revision der Verteidigung gilt als wahrscheinlich. Der Prozess erinnert an den Fall Högel im Jahr 2019 am Landgericht in Oldenburg.
Weitere Taten zwischen 2010 und 2011?
Der 44-Jährige sitzt bereits wegen ähnlicher Taten seit 2020 in Haft. Das Landgericht Bremen bestrafte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener. Er hatte zwei Frauen Insulin gespritzt. Gegen den 44-Jährigen liegen zwei weitere Anklagen vor, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Mann steht demnach unter Verdacht, zwischen 2010 und 2011 zwölf weitere Taten begangen zu haben - darunter drei Morde. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wann ein neues Verfahren eröffnet wird, ist noch unklar. Die Anklagen sollen voraussichtlich zusammen verhandelt werden, teilte der Sprecher des Gerichts mit.