Wegen Mordes verurteilt: Lkw-Fahrer muss ins Gefängnis
Das Landgericht Verden hat am Donnerstag einen Lkw-Fahrer wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt. Der Mann muss für mehr als fünf Jahre in Haft. Er hatte 2020 einen tödlichen Unfall in Bruchhausen-Vilsen verursacht.
Der Staatsanwalt hatte dem heute 46-jährigen Angeklagten Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen vorgeworfen. Demnach lenkte der Lkw-Fahrer im November 2020 sein Fahrzeug absichtlich in den Gegenverkehr, ein Mann starb. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten 13 Jahre Haft wegen Mordes. Dem folgte das Landgericht nicht ganz: Der Lkw-Fahrer muss laut Urteil für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Richterin: Kein versehentlicher Fahrfehler
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte seinen Lkw 50 Meter vor der Kollision maximal beschleunigt hatte und dann abrupt auf die Gegenfahrbahn lenkte, um sich selbst bei dem Zusammenstoß zu töten. Deshalb habe er das Lenkrad auch erst in dem Moment herum gerissen, als ihm ein schwerer Sattelschlepper entgegenkam. Das habe er auf der geraden Strecke auf der B6 gut erkennen können. Das tödliche Fahrmanöver dauerte 1,5 Sekunden beziehungsweise 30 Meter Fahrstrecke. Durch einen versehentlichen Fahrfehler sei es nicht zu erklären, sagte die Vorsitzende Richterin.
Revision eine Woche lang möglich
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, hieß es am Donnerstag im Gericht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung überlegen, Revision einzulegen. Ihre Strafanträge wichen weit vom Urteil ab. Für einen Revisionsantrag hätten beide Seiten eine Woche Zeit, sagte die Richterin.
Staatsanwalt und Verteidiger bewerten den Fall unterschiedlich
Die Anklage ging davon aus, dass sich der Mann das Leben nehmen wollte. Sein Lkw war in der Ortsdurchfahrt frontal mit einem anderen Sattelschlepper zusammengestoßen. Der Fahrer dieses Lkw hatte noch versucht auszuweichen, was ihm aber nicht gelang. Er starb bei dem Zusammenstoß. Der Angeklagte selbst wurde schwer verletzt. Ein technischer Defekt an seinem Fahrzeug oder ein Schwächeunfall am Steuer wurden im Laufe des Verfahrens ausgeschlossen. Der Verteidiger des Unfallverursachers betonte in seinem Plädoyer in der vergangenen Woche, der Angeklagte sei nicht lebensmüde gewesen sei. Im Gegenteil: Er habe kurz vor dem Unfall gemeinsam mit seiner Frau noch einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung.
Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf
Im ersten Verfahren war der Angeklagte 2022 vom Landgericht Verden zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil im Februar 2024 aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Verden überwiesen.