Klette-Prozess: Gericht weist Kritik der Anwälte zurück
Der Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wird weitergeführt. Das haben die Richter am zweiten Verhandlungstag entschieden. Die Verteidigung hatte gefordert, das Verfahren einzustellen.
Klettes Anwälte hatten behauptet, dass gegen die 66-Jährige kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf. Diese Kritik wies die Kammer am Dienstag zurück. Man sehe keine Gründe für das Einstellen des Verfahrens, weiter gebe es einen dringenden Tatverdacht, so die Richter. Auch auf die Kritik der Anwälte, sie hätten zu spät die Möglichkeit bekommen, alle digitalen Beweise zu begutachten, antwortete das Gericht am Dienstag. Zwar seien rund 18 Terabyte Daten erst einen Tag vor Prozessbeginn an die Verteidigung übergeben worden. Schuld daran seien aber die Verteidiger selbst, da die Akteneinsicht für diese Daten auch früher hätte beantragt werden können, begründeten die Richter.
Daniela Klette schweigt am zweiten Verhandlungstag
Daniela Klette selbst blieb am zweiten Prozesstag stille Beobachterin, winkte aber immer wieder einigen Zuschauern und wirkte entspannt. Ihre Anwälte kündigten bereits an, einen weiteren Antrag zur Aussetzung des Verfahrens stellen zu wollen. Für den nächsten Verhandlungstag am 15. April sollen auch Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Der Prozess wird aus Platzgründen zunächst nicht in Verden, sondern in einem besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verhandelt. Im Sommer soll der Prozess in eine umgebaute Reithalle in Verden umziehen.
Versuchter Mord, schwerer Raub, unerlaubter Waffenbesitz
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft Daniela Klette versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg soll sie insgesamt 13 Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben - den Ermittlungen zufolge bewaffnet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat das Trio in Kauf genommen, Menschen bei den Überfällen tödlich zu verletzen. Insgesamt sollen die drei früheren RAF-Mitglieder 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gruppe damit ihr Leben im Untergrund finanziert hat. Sollte es kein Geständnis geben, rechnet das Landgericht Verden mit einem jahrelangen Prozess. Das Terror-Verfahren gegen Klette als mutmaßliches Ex-Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) ist von dem Prozess in Niedersachsen abgetrennt. Es wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geführt.
