Vor dem Eingang eines Gebäudes steht ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht Oldenburg". © NDR Foto: Julius Matuschik

Clankriminalität: Urteil gegen vier Männer aus Wildeshausen erwartet

Stand: 12.11.2024 14:52 Uhr

Vor dem Landgericht Oldenburg müssen sich vier Männer verantworten, denen Drogenhandel vorgeworfen wird. Sie sollen als Bande agiert haben. Seit 2023 wurde verdeckt gegen die Angehörigen einer Großfamilie ermittelt.

Vor Gericht stehen drei Männern im Alter von 27 bis 36 Jahren. Ihnen wird in 30 Fällen "bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln" vorgeworfen. Ein weiterer 37-Jähriger wurde wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in 22 Fällen angeklagt. Sie sollen von März 2022 bis Februar 2024 mit Drogen wie Kokain und Marihuana gehandelt haben - unter anderem in Wilhelmshaven und Bremen. Dabei soll ein 32-jähriger Angeklagter per Handy Kurierfahrer, sogenannte "Läufer", beauftragt haben, um Drogen von dem 37-jährigen Angeklagten zu kaufen.

Drogen und Waffen: Angeklagte bei Razzia festgenommen

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Nach einer Drogen-Übergabe Anfang Februar 2024 hatten die Ermittler zugeschlagen. Bei der Razzia hatte die Polizei mehrere Wohnungen durchsucht und Drogen und Waffen entdeckt. Insgesamt seien größere Mengen an Marihuana und Kokain, rund 80.000 Euro Bargeld sowie Waffen und Datenträger sichergestellt worden, so die Ermittler. Bei der Razzia wurden zwei der Angeklagten festgenommen. Seit September 2023 war verdeckt gegen die Angehörigen einer Großfamilie aus Wildeshausen ermittelt worden.

Clankriminalität - ein umstrittener Begriff

Immer wieder berichtet die Polizei von Ermittlungen gegen sogenannte Clankriminalität. Nach der Definition des niedersächsischen Innenministeriums ist ein Clan eine durch verwandtschaftliche Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Herkunft verbundene kriminelle Gruppe. Genau diese Definition ruft aber vielfach Kritik hervor. Thomas Müller etwa hat bei der Polizei Bremen im Bereich gegen Organisierte Kriminalität ermittelt und parallel Kriminologie studiert. Er bemängelt, dass die Polizei mit dem Begriff Clankriminalität eine Schablone für Menschen anlege, die sehr unterschiedlich sind. Sie würden als Einheit definiert, weil man sie einer Familienstruktur zuordnet und weil sie einen gewissen Nachnamen haben. "Man muss sich das mal vorstellen: Wenn man alle Müllers als potenziell kriminell ansieht und sie ständig überprüft, dann macht das etwas mit dem Bild, das Polizei und Gesellschaft von allen haben, die Müller heißen." Kritiker schlagen vor, stattdessen die Begriffe "organisierte Kriminalität" oder "kriminelle Bande" zu nutzen.

108.000 Euro von der Polizei beschlagnahmt

Im Juli folgte der zweite Schlag der Polizei gegen die Großfamilie aus Wildeshausen mit zwei weiteren Durchsuchungen. Ziel sei es dabei nicht gewesen, Beweise zu suchen, hieß es von der Staatsanwaltschaft, sondern Vermögen zu pfänden. Dadurch sollte Vermögen gesichert werden, das durch Straftaten erlangt worden sein könnte. Die Beamten beschlagnahmten Werte in Höhe von 108.000 Euro

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