Wolf illegal erschossen? Wanderer findet totes Tier in Graben
Ein Wanderer hat in einem Waldstück bei Lauenbrück (Landkreis Rotenburg) einen toten Wolf entdeckt. Das Tier wurde offenbar erschossen und dann dort abgelegt. Die Polizei sucht nun nach dem Schützen oder der Schützin.
Der Wolf wurde am Sonntagnachmittag entdeckt. Gemeinsam mit dem Jagdpächter hat der Wolfsberater den Kadaver aus dem Graben geborgen und begutachtet. Dabei hat er ein etwa zwei Zentimeter großes Loch im Bauch des Tieres festgestellt, das er für einen Einschuss hält. Der Wolf hat demnach schon schon eine Woche in dem Graben gelegen. Es gebe Hinweise, dass er dort abgelegt wurde, sagte der Wolfsberater. Jetzt wird der Kadaver im Leibnitz-Institut für Wildtiere untersucht. So soll die Todesursache bestimmt und das Tier über die DNA einem Rudel zugeordnet werden. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Meyer zum Wolf: Nicht jeder mit Jagdschein darf schießen
Zwar dürfen in Niedersachsen Wölfe seit 2024 schneller abgeschossen werden, dafür müssen jedoch Gebiete mit hohem Rissaufkommen durch das Land definiert sein. Kommt es dann zu einem erneuten Riss von Nutztieren, darf in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide 21 Tage lang auf Wölfe geschossen werden - ohne vorherigen DNA-Nachweis. Der Abschuss soll laut Umweltministerium von einer "anerkannten Personen mit Fachexpertise" durchgeführt werden. Das müsse kein Jäger sein, aber: Keinesfalls dürfe jeder mit Jagdschein in dem Gebiet einfach schießen. Einen Wolf zu töten kann in Niedersachsen mit einer Geldstrafen bis 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.