Solarpark Tiste: Gericht stoppt vorläufig Baupläne
Nach einer Klage hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Bebauungsplan der Gemeinde Tiste (Landkreis Rotenburg) für den Solarpark Tiste vorläufig außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte der Landesverband Niedersachsen des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland. Die Folgen für Brut- und Rastvögel durch den Bau seien weder ordnungsgemäß ermittelt noch hinreichend ausgeglichen worden, bemängelte der NABU. Insgesamt sei die Fläche zur Errichtung eines Solarparks aufgrund ihrer Bedeutung für den Vogelschutz nicht geeignet. Den Einwänden folgte das Gericht in weiten Teilen. Zwar sei die Wahl des Standorts wohl nicht zu beanstanden. Für die gefährdeten Brut- und Rastvögel brauche es aber weitergehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, urteilten die Richter. Die Gemeinde Tiste hat nun die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu beheben.