OVG lehnt Erweiterung von Schweinezuchtanlage in Dahlenburg ab
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Bebauungsplan zur Erweiterung eines Schweinestalls in Dahlenburg (Landkreis Lüneburg) erneut für unwirksam erklärt. Grund sind Mängel bei der Planung.
Da ein gesetzlich geschütztes Biotop bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden ist und eine Baustraße dort angelegt worden ist, lehnte das OVG das Vorhaben am Montag ab. Das Gericht regte Gespräche zwischen den klagenden Umweltschützern, dem Unternehmen und der Gemeinde Dahlenburg an. Schon 2018 war der Bebauungsplan zurückgewiesen worden, woraufhin der Plan nachgebessert werden sollte. Nach Ansicht der zuständigen Richter ist dies aber nicht ausreichend geschehen.
Bürgermeisterin setzt auf Gespräche
"Schade, dass es uns nicht gelungen ist, die Fehler zu begleichen, das ist ein Dilemma", erklärte die Bürgermeisterin von Dahlenburg Uta Kraake (parteilos). Sie setze jetzt auf Gespräche, um sich näherzukommen. Das OVG hatte auch bemängelt, dass die Pläne zu ungenau für die Ratsmitglieder gewesen waren, die sich für die Anlage ausgesprochen hatten. Dadurch sei die Tragweite nicht klar geworden, sagte der Vorsitzende Richter.
1,6 Kilometer lange unterirdische Gülleleitung
"Es ist nichts, was nicht repariert werden kann", sagte der Geschäftsführer der Bundes Hybrid Zucht Programm GmbH (BHZP) Stephan Welp zu dem Urteil. Er wolle das ganze Bauvorhaben noch einmal prüfen. Die BHZP - eines der größten deutschen Schweinezuchtunternehmen - will unter anderem neue Stallgebäude errichten lassen und somit Platz für mehr als 6.300 Schweine schaffen. Seit einigen Jahren stehen auf dem Gelände nach einer ersten Genehmigung die neuen Ställe im Rohbau. Außerdem ist eine Straße geplant. Die Gülle aus der Anlage soll über eine 1,6 Kilometer lange unterirdische Gülleleitung zu einer Biogasanlage geführt werden. Allerdings sei hier auch noch unklar, ob die Biogasanlage die anfallende Gülle überhaupt komplett aufnehmen könne. Eine Revision wurde nicht zugelassen.