Kindesmissbrauch: Geschäftsführer von Eishockeyclub verurteilt
Stand: 18.12.2024 18:24 Uhr
Der Geschäftsführer des Eishockeyclubs Adendorfer EC ist unter anderem wegen Kindesmissbrauchs zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Bürgermeister der Gemeinde zeigt sich erschüttert.
Wie das Amtsgericht Lüneburg dem NDR Niedersachsen auf Anfrage bestätigte, ist das Urteil Anfang Dezember gefallen. Demnach wurde der Chef des Eishockeyclubs wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen des Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Täter schickt Porno-Bilder an gefälschten Account
Aufgeflogen ist der Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover durch eine Falle, die ihm der Vorsitzender der Kinderschutzhilfe Adendorf gestellt hat. Demnach habe der Beschuldigte bei Instagram Kontakt zu einem vermeintlich zwölfjährigen Mädchen aufgenommen und diesem pornografische Bilder geschickt. Hinter dem Account steckte jedoch der Aktivist, der daraufhin die Polizei alarmierte, wie die Staatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen bestätigte.
Adendorfer Bürgermeister ist "zutiefst enttäuscht"
Der Bürgermeister der Gemeinde Adendorf, Thomas Maack (SPD), äußerte sich am Mittwoch erschüttert über den Fall: "Ich bin menschlich zutiefst von dieser Person enttäuscht und distanziere mich in aller Schärfe von diesen offensichtlich nachgewiesenen Taten und damit auch von dieser Person", sagte er in einer Mitteilung. Eine Zusammenarbeit mit dem Adendorfer Eishockeyclub "in dieser personellen Konstellation" sei nicht mehr möglich. Der Hauptsponsor - die Lüneburger Firma Cartoflex - wolle indes das Sponsoring aufrechterhalten, um die Sportler nicht im Stich zu lassen, sagte der Geschäftsführer dem NDR Niedersachsen. Der Eishockeyclub war auf Nachfrage des NDR zunächst nicht erreichbar. Der Verurteilte ist mit Stand Mittwochabend weiterhin im Impressum des Vereins als Geschäftsführer aufgeführt. Zuerst hatte "Lüneburg Aktuell" berichtet.
Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch
Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)