Kinderpornografie-Plattform: Mann aus Landkreis Lüneburg in U-Haft
Stand: 10.10.2024 13:01 Uhr
Einer der mutmaßlich führenden Köpfe einer gerade zerschlagenen Plattform mit kinderpornografischen Inhalten im Darknet kommt aus dem Landkreis Lüneburg. Der Mann ist in Untersuchungshaft.
Der 62-Jährige wurde bei der bundesweiten Razzia Ende September widerstandslos festgenommen. Das hat der zuständige Staatsanwalt Christoph Hebbecke von der Zentralstelle "Cybercrime" in Köln dem NDR Niedersachsen bestätigt. Der Mann sitze in Untersuchungshaft. Wo genau er festgenommen wurde, wollte die Staatsanwaltschaft wegen der Persönlichkeitsrechte des Mannes nicht sagen.
Sechs Männer sind in Untersuchungshaft
Laut "Lüneburger Landeszeitung" wurde der 62-Jährige von einem Spezialeinsatzkommando in Neetze (Landkreis Lüneburg) festgenommen. Er soll ein Drahtzieher des Netzwerks für den deutschen Markt gewesen sein. Der Verdächtige ist laut Staatsanwaltschaft einer von sechs Männern, die bundesweit wegen bandenmäßiger Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verhaftet wurden und nun in Untersuchungshaft sitzen.
Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch
- Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
- Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
- Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
- Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)
Ermittler vermuten Hunderttausende User
Der Polizei war im September ein Schlag gegen einen international agierenden Kinderpornografie-Ring gelungen. In sechs Bundesländern wurden Tatverdächtige festgenommen. Sie sollen über eine Plattform im Darknet massenhaft Bilder und Videos verbreitet haben, die den Missbrauch minderjähriger Mädchen zeigen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Seite Hunderttausende User hatte. Der Fall sei "schwindelerregend groß", sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am in Duisburg. Der Fahndungserfolg zeige, dass sich alle Anstrengungen im Kampf gegen Kinderpornografie lohnten.
Weitere Informationen
Einer der Tatverdächtigen soll aus Schleswig-Holstein kommen, ein weiterer aus Niedersachsen. (06.10.2024)
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10.10.2024 | 12:00 Uhr