Kinderpornographie: 165 Datenträger bei Razzia sichergestellt
Stand: 17.12.2024 21:50 Uhr
Ermittler von Polizei und Bundeskriminalamt (BKA) haben im Landkreis Harburg 20 Objekte durchsucht, um Hinweise auf Kinderpornographie zu sichern. Ein Verdacht bestätigte sich schon während der Durchsuchung.
Die Razzien fanden bereits Ende November im Rahmen einer abgestimmten Aktion statt, wie die Polizei Harburg am Dienstag mitteilte. Beteiligt waren demnach Beamte des Sachgebiets Kinderpornographie, Spezialkräfte und die Bereitschaftspolizei. Ziel war es, Beweismittel wie Computer, Festplatten und andere Datenträger sicherzustellen, die in Zusammenhang mit Kinderpornographie stehen. Insgesamt wurden 20 Objekte durchsucht und dabei 165 Datenträger sichergestellt, sagte Polizeioberkommissar Jonathan Kranich. Die Daten werden nun ausgewertet. In einem Fall habe sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bereits während der Durchsuchung bestätigt - als das Material vor Ort gesichtet wurde.
Hinweise kamen aus den USA
Angestoßen wurden die Ermittlungen laut der Polizei durch Hinweise der US-amerikanischen Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC). Diese hat demnach die IP-Adressen verdächtiger Absender an das BKA weitergeleitet. Durch solche internationalen Kooperationen habe das Dunkelfeld in den vergangenen Jahren aufgehellt werden können, heißt es in der Mitteilung der Polizei. So wurden im Jahr 2023 allein bei der Behörde in Harburg 157 Fälle von Kinderpornographie erfasst. Ein Großteil davon ist laut einem Sprecher der Polizei aus Hinweisen des NCMEC hervorgegangen.
Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch
- Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
- Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
- Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
- Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)
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