Schmerzen beim Sex - Kasse zahlt nicht für empfohlene Therapie
Eine gynäkologische Lasertherapie, die Schmerzen beim Sex vermindern soll, ist keine Kassenleistung. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden - und damit die Klage einer 72-Jährigen abgewiesen.
Ihr Frauenarzt hatte ihr die Behandlung empfohlen, nachdem sie nach den Wechseljahren wegen Trockenheit des Intimbereichs Schmerzen beim Geschlechtsverkehr hatte, wie das Landessozialgericht in Celle am Montag mitteilte. Die Krankenkasse der 72-Jährigen lehnte einen entsprechenden Antrag auf die Lasertherapie allerdings ab. Es handele sich dabei um keine Kassenleistung, da sie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zugelassen sei. Ausnahmen seien nur bei schwersten Erkrankungen möglich.
72-Jährige beklagt Altersdiskriminierung
Die Frau argumentierte dagegen, dass bei ihr keine andere Behandlung möglich sei. Zudem fühlt sie sich nach Gerichtsangaben aufgrund ihres Alters diskriminiert: Weil die sexuelle Gesundheit älterer Menschen nicht ernst genommen werde, würde ihr eine erfolgversprechende Behandlung verwehrt bleiben. Das Landessozialgericht folgte dem Argument der Krankenkasse: Die Lasertherapie sei nicht als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zugelassen. Entsprechend gebe es keinen Anspruch auf die Therapie - auch nicht für jüngere Menschen, so das Gericht.
Zuvor hatte bereits das Sozialgericht in Hannoverdie Klage der Frau abgelehnt. Den Beschluss des Landessozialgerichts kann sie nun nicht mehr anfechten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.