Trotz Sonnenallergie: Krankenkasse muss UV-Schutz nicht zahlen
Gesetzliche Krankenkassen müssen keinen UV-Schutz für Menschen mit Sonnenallergie finanzieren. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine Betroffene aus der Region Hannover.
Sonnenschutzmittel, in Form von Sonnenmilch oder UV-Schutzkleidung, seien Gebrauchsgegenstände des alltäglichen Lebens, teilte das Gericht in Celle am Montag mit. Diese würden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Das Gericht bezog sich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Demnach seien Gegenstände, die nicht speziell für Kranke oder Behinderte entwickelt wurden, von der Kostenübernahme ausgeschlossen, hieß es in der Mitteilung. Auch wenn UV-Schutzkleidung für Menschen mit Sonnenallergie notwendig sei, werde sie auch von Gesunden verwendet und sei im Handel frei erhältlich, hieß es.
Frau mit Sonnenallergie reichte Klage ein
Geklagt hatte eine Frau aus der Region Hannover, die im Sommer 2018 an einer schweren Sonnenallergie erkrankte. Laut Gericht musste die Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt werden, wo ihr empfohlen wurde, Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 sowie spezielle Schutzkleidung zu tragen. Die Krankenkasse der Frau lehnte die Finanzierung dieser Sonnenschutzmittel ab. Dagegen wandte sich die Betroffene und argumentierte, dass der UV-Schutz aufgrund ihrer Erkrankung medizinisch notwendig sei. Das Landessozialgericht hat mit seinem Beschluss nun die Entscheidung der Krankenkasse bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann Beschwerde eingelegt werden.