Pony von Ursula von der Leyen gerissen: Wolf darf weiterleben
Trotz einer Abschussgenehmigung darf der Wolf, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) getötet haben soll, vorerst nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hatte einen Eilantrag dagegen gestellt, dass der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel getötet werden darf. Eine vorläufige Regelung sei erforderlich, um zu verhindern, dass "vollendete Tatsachen geschaffen werden", teilte das Gericht am Freitag mit. Eine Entscheidung werde noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen. Die Region Hannover hatte bereits angekündigt, dass diese nicht verlängert wird. Laut Umweltministerium gibt es ab Februar in ganz Niedersachsen keine einzige Ausnahmegenehmigung mehr, die den Abschuss eines Wolfes legitimiert.