Eine 50 Jahre alte Angeklagte spricht mit ihren Verteidiger am Landgericht Hannover. © dpa-Bildfunk Foto: Christina Sticht

Mutter mit Messer ermordet? Anklage fordert knapp 15 Jahre Haft

Stand: 25.07.2024 18:30 Uhr

Im Prozess um eine 50-Jährige vor dem Landgericht Hannover fordert die Staatsanwaltschaft 14,5 Jahre Haft. Die Frau soll ihre Mutter mit 37 Messerstichen getötet und dann die gemeinsame Wohnung angezündet haben.

Die Staatsanwältin beantragte beim Prozesstag am Donnerstag zudem, ein Buch einzuziehen, in dem die 50-Jährige Tötungs- und Folterfantasien aufgeschrieben haben soll. Die Angeklagte hatte am ersten Prozesstag ausführlich den Tathergang geschildert. Sie habe ihre Mutter nicht töten, sondern lediglich bestrafen wollen, sagte die Frau vor dem Landgericht Hannover. Dafür habe sie die 74-Jährige zunächst im Schlaf mit Hammerschlägen betäuben wollen. Anschließend habe sie vorgehabt, sich selbst das Leben zu nehmen.

50-Jährige auch wegen Störung der Totenruhe angeklagt

Die 50-Jährige soll die 74 Jahre alte Frau am 29. Dezember mit 37 Messerstichen getötet und am Neujahrstag die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft rückte die 50-Jährige von ihrem geplanten Suizid ab, indem sie alle Räume der gemeinsamen Wohnung mit brennbarem Material präparierte - außer ihrem eigenen Zimmer. Zudem habe sie auf ihrer toten Mutter einen Scheiterhaufen mit Katzenstreu und Konfetti errichtet. Deshalb sei die Frau auch wegen Störung der Totenruhe angeklagt worden, so die Staatsanwältin.

Angeklagte ist vermindert schuldfähig

Eine psychiatrische Gutachterin stufte die Frau im Prozess als vermindert schuldfähig ein. Demnach habe die 50-Jährige seit Langem eine schwere Depression und leide mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung, so die Gutachterin vor Gericht. In der Folge sei die Angeklagte davon überzeugt, dass allein ihre Mutter schuld an ihrer persönlichen Misere sei.

Anklage: Wohnung angezündet, um Mord an Mutter zu vertuschen

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, aus tief empfundenem Hass gehandelt zu haben. Die 50-Jährige habe sich seit ihrer Kindheit von ihrer Mutter nicht wertgeschätzt gefühlt, so die Anklage. Die gemeinsame Wohnung soll sie angezündet haben, um den Mord an ihrer Mutter zu vertuschen. Das Plädoyer der Verteidigung wird am Freitag erwartet. Dann könnte den Angaben zufolge auch das Urteil fallen.

Hilfe bei Suizidgedanken

Sollten Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Die Telefonseelsorge hat Ansprechpartner - rund um die Uhr und auch anonym.
Telefonnummern der Telefonseelsorge: (0800) 111 0 111 oder (0800) 111 0 222 sowie anonyme und kostenfreie Chat- und Mailberatung.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 25.07.2024 | 13:30 Uhr

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