Eine Angeklagte spricht in einem Saal des Landgerichts Hannover mit ihrem Verteidiger. © picture alliance/dpa | Christina Sticht Foto: Christina Sticht

Mutter ermordet: 50-Jährige zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Stand: 26.07.2024 16:10 Uhr

Das Landgericht Hannover hat eine 50-Jährige zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Sie wurde wegen des Mordes an ihrer Mutter, schwerer Brandstiftung sowie Störung der Totenruhe schuldig gesprochen.

Aufgrund einer schweren Depression war die 50-Jährige laut Urteil zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Deshalb wurde sie nicht zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre 74-jährige Mutter im Dezember 2023 im Bett überrascht und mit 37 Messerstichen getötet hatte. Zwei Tage später setzte sie demnach die gemeinsame Wohnung in Brand, um Spuren zu verwischen.

Frau aus Hannover hatte im Prozess gestanden

Im Prozess hatte die Angeklagte den Tathergang detailliert geschildert. Sie habe ihre Mutter nicht töten, sondern nur bestrafen wollen, sagte die Frau vor dem Landgericht Hannover. Dazu habe sie die 74-Jährige zunächst im Schlaf mit Hammerschlägen betäuben und dann zur Rede stellen wollen. Danach habe sie sich das Leben nehmen wollen. Die 37 Messerstiche erklärte die 50-Jährige damit, dass sie in Panik geraten sei. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie ihre Tötungs- und Folterphantasien in einem Buch niedergeschrieben.

50-Jährige wegen Störung der Totenruhe verurteilt

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft rückte die 50-Jährige von ihrem geplanten Suizid ab, indem sie alle Räume der gemeinsamen Wohnung mit brennbaren Materialien präparierte - mit Ausnahme ihres eigenen Zimmers. Außerdem habe sie auf ihrer toten Mutter mit Katzenstreu und Konfetti einen Scheiterhaufen errichtet. Das Gericht verurteilte sie deshalb am Freitag auch wegen Störung der Totenruhe.

Frau handelte aus Hass und Rache

Wie ein psychiatrisches Gutachten im Prozess ergab, leidet die 50-Jährige seit langem an einer schweren Depression und mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Die 50-Jährige sei davon überzeugt, dass allein ihre Mutter an ihrer persönlichen Misere schuld sei. Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelte die Frau aus Hass und Rache. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf sechseinhalb Jahre plädiert. Nach der Urteilsverkündung am Freitag sagte die 50-Jährige, sie sei mit dem Urteil einverstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hilfe bei Suizidgedanken

Sollten Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Die Telefonseelsorge hat Ansprechpartner - rund um die Uhr und auch anonym.
Telefonnummern der Telefonseelsorge: (0800) 111 0 111 oder (0800) 111 0 222 sowie anonyme und kostenfreie Chat- und Mailberatung.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 26.07.2024 | 15:00 Uhr

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