Mordfall Frederike: Verdächtiger muss weiter nicht in Haft
Der Verdächtige im Mordfall Frederike bleibt auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Außervollzugsetzung des Haftbefehls nach Angaben vom Dienstag verlängert - Auflagen fallen laut Gericht weg.
"Sie erweist sich im Hinblick auf die ausgesprochene Bedingung und die dem Beschwerdeführer auferlegten Weisungen nicht mehr als verhältnismäßig", hieß es. Der Beschuldigte sei den angeordneten Maßnahmen seit knapp einem Jahr ohne Beanstandung nachgekommen. "Vor diesem Hintergrund ist das verbleibende Risiko, dass er sich einer etwaigen Strafverfolgung gleichwohl entzieht, nunmehr hinnehmbar", teilte das Gericht mit. Unter anderem hatte der Mann sich zweimal wöchentlich bei der Staatsanwaltschaft melden müssen und durfte seinen Wohnort nicht ohne Erlaubnis verlassen. Seinen Personalausweis und Reisepass musste er abgeben. Der Mann wird verdächtigt, die 17-jährige Frederike aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben.
Niemand darf für dasselbe Verbrechen mehrfach bestraft werden
Die Tat konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden. 1983 wurde er freigesprochen. Nach einer neuen DNA-Untersuchung könnte er aber der Täter sein. Ihm soll der Prozess gemacht werden, was nach einer Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch möglich wäre. Doch der Mann legte Verfassungsbeschwerde ein.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus
Das Bundesverfassungsgericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Den Fall Frederike nimmt das höchste deutsche Gericht als Anlass, sich grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mensch, der vom Mordvorwurf freigesprochen wurde, bei veränderter Beweislage ein zweites Mal im selben Fall vor Gericht gebracht werden darf. Dabei geht es um den im Grundgesetz enthaltenen Passus, dass niemand wegen derselben Straftat mehrmals bestraft werden darf. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten dazu vor knapp einem Monat verhandelt. Wann sie ein Urteil sprechen, ist noch nicht absehbar.