Morddrohungen gegen Bürgermeister: Gericht verhängt Geldstrafe
Im Prozess gegen einen 52-Jährigen, der den Harsumer Bürgermeister und mehrere Gemeinde-Mitarbeitende bedroht hat, hat das Amtsgericht Hildesheim am Dienstag eine Geldstrafe verhängt.
Der Mann soll 1.200 Euro zahlen - 120 Tagessätze zu je zehn Euro. Die Richterin nannte das Urteil eine "Rote Karte". Zum Angeklagten sagte sie: "So können Sie nicht weitermachen." Laut Gericht hat der Mann ein Alkoholproblem und ist vermindert schuldfähig. Seine Opfer hätten sich allerdings bedroht gefühlt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Geständnis zum Prozessauftakt
Zum Prozessauftakt hatte der 52-Jährige über seinen Anwalt ein Geständnis abgelegt. Seine Aggressionen begründete er mit angeblich mangelnder Hilfe vom Jobcenter und seinem Ärger über die Gemeinde, wie das Amtsgericht Hildesheim mitteilte. Der Angeklagte sei "vom Staat enttäuscht" gewesen, könne das Geschehene nun aber nicht mehr rückgängig machen. Einen Kontakt zum Bürgermeister habe es aber nicht gegeben. Der Verteidiger des Angeklagten sagte in seiner Erklärung vor dem Amtsgericht, sein Mandant sei übers Ziel hinausgeschossen und könne sich nur entschuldigen. Der 52-Jährige werde sein Verhalten nach eigenen Angaben in Zukunft ändern.
Bürgermeister wollte Waffe tragen
In dem Verfahren ging es um Bedrohung in acht Fällen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung sowie eine weitere Beleidigung. Neben dem Bürgermeister gehörten auch Mitarbeitende der Gemeinde Harsum und des Jobcenters Hildesheim sowie ein Nachbar zu den Opfern. Die Taten trugen sich zwischen Oktober 2021 und Dezember 2022 zu. Wegen der Bedrohung wollte der Bürgermeister sogar eine Waffe tragen dürfen. Damit hatte Marcel Litfin (parteilos) bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Waffe wollte er wegen der Drohungen des nun Verurteilten auch offen tragen. Das war ihm jedoch gerichtlich untersagt worden.
Rathaus stand zwischenzeitlich unter Polizeischutz
Litfin erklärte vor Gericht, die Drohungen hätten auch seine Familie belastet, ebenso die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus. Er habe ernsthaft darüber nachgedacht, sein Amt niederzulegen und umzuziehen. Er habe die Drohungen "sehr ernst genommen". Im März 2022 stand das Rathaus sogar unter Polizeischutz.
Im zweiten Prozess geht es um Bombendrohungen
Am 12. Juni startet der Prozess gegen einen weiteren Tatverdächtigen, der ebenfalls Harsums Bürgermeister bedroht haben soll. Der 51 Jahre alte Mann muss sich gleich wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten verantworten - darunter vier Diebstähle, drei Beleidigungen und vier Bedrohungen gegen Bürgermeister Litfin. Dazu kommen zwei Bombendrohungen. Eine richtete sich gegen das Amtsgericht Hildesheim, vor dem der Prozess jetzt verhandelt werden soll.
Mögliche Konsequenzen hängen von psychiatrischen Gutachten ab
In beiden Prozessen spielen laut Gerichtssprecher psychiatrische Gutachten eine große Rolle. Von ihnen hängt ab, ob die Männer jeweils schuldfähig sind oder nicht. Im jetzigen Fall wurde auf eine verminderte Schuldfähigkeit und eine Geldstrafe entschieden. Bei dem zweiten Fall wäre auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe möglich. Sollte das Gericht wegen der psychiatrischen Gutachten befürchten, dass von dem Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, müsste das Amtsgericht den Fall ans Landgericht abgeben. Nur dort könnte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.