Hunderte Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in Niedersachsen
Seit September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Grenzen. Seitdem hat die Bundespolizei in Niedersachsen eigenen Angaben zufolge mehr als 400 Personen an der deutsch-niederländischen Grenze zurückgewiesen.
Polizeikräfte registrierten zwischen dem 16. September 2024 und dem 2. Februar 2025 insgesamt 708 unerlaubte Einreisen - in 462 Fällen wurden Menschen zurückgewiesen, wie aus einer Mitteilung der Bundespolizei Hannover hervorgeht. Unter unerlaubten Einreisen versteht die Bundespolizei Ausländer, die ohne gültigen Aufenthaltstitel die deutsche Grenze überqueren wollen. Nach den Vorgaben der Bundesregierung darf die Polizei diejenigen zurückweisen, die kein Asylbegehren äußern oder für die eine "Wiedereinreisesperre" gilt. Diese liegt vor, wenn jemand bereits abgeschoben wurde, bei Menschen die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen oder deren Asylantrag zuvor abgelehnt wurde.
22 mutmaßliche Schleuser bei Grenzkontrollen festgenommen
In den rund viereinhalb Monaten seit Beginn der Kontrollen lag der Bundespolizei zufolge bei 36 Menschen eine "Wiedereinreisesperre" vor. Zudem konnten die Beamtinnen und Beamten 22 mutmaßliche Schleuser festnehmen. Insgesamt wurde in 212 Fällen ein offener Haftbefehl gegen Einreisende vollstreckt. An der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen wurden auf Anordnung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) feste Kontrollstellen an der A30 bei Bad Bentheim, der A280 bei Bunde und der Bundesstraße 402 bei Schöninghsdorf (Höhe Meppen) eingerichtet. Darüber hinaus werden Einreisende stichprobenartig kontrolliert.
Nancy Faeser: Grenzkontrollen zum Schutz vor islamistischem Terror
Im Dezember haben auch die Niederlande mit der Kontrolle ihrer Grenzen begonnen. Eigentlich sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht vorgesehen. Doch Nancy Faeser begründete die Einführung der Grenzkontrollen mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischem Terror und grenzüberschreitender Kriminalität.
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