Gericht lehnt Klage ab: Türkischer Straftäter wird ausgewiesen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines türkischen Staatsbürgers gegen seine Ausweisung abgewiesen. Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte Mann muss Deutschland verlassen.
Der in Hannover geborene Türke hatte im Oktober 2018 nach einem Streit in der Limmerstraße einen Passanten geschlagen und so schwer verletzt, dass dieser wenige Tage später verstarb. 2019 verurteilte ihn das Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft. Zusätzlich verfügte die Stadt Hannover gegen ihn nach Verbüßung der Haft die Ausweisung. Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Da der Verurteilte zum Tatzeitpunkt drogenabhängig war, ordnete das Gericht an, ihn nach einem Teil der Haftstrafe in einer Fachklinik unterzubringen. Während der Führungsaufsicht dort wurde er laut Gericht mehrfach rückfällig.
Gericht: Risiko für weitere Straftaten zu groß
Dieser Umstand sowie die Schwere der Tat waren ausschlaggebend für das Urteil, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Risiko, dass der Mann weitere schwere Straftaten begehen könnte, sei zu groß, weshalb das Gericht die Ausweisung für rechtmäßig erklärte. Dies wiege letztlich schwerer als das Bleibeinteresse des Klägers, der vorgab, die familiäre Lebensgemeinschaft mit seiner Partnerin und seinen Kindern in Deutschland aufrechterhalten zu wollen. Seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit der Ausweisung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.