Evangelische Kirche reformiert Zahlungen für Missbrauchsopfer
Wer Opfer sexuellen Missbrauchs in Kirche oder Diakonie geworden ist, kann dafür sogenannte Anerkennungszahlungen einfordern. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Richtlinien für diese Leistungen nun angepasst, wie sie am Freitag in Hannover mitteilte. Zuvor gab es immer wieder Kritik von Betroffenen. Denn: Ähnliche Taten hatten in verschiedenen Landeskirchen zu unterschiedlichen Leistungshöhen geführt. Dieser "nicht hinnehmbare Zustand" solle durch die angepassten Richtlinien beendet werden, erläuterte die EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs. Basis der künftigen Regelung sei die individuelle Leistung, die sich an der Tat und den Traumaspätfolgen orientiere. Zusätzlich gebe es eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten. Eine Verjährung des Straftatbestands sei dabei nicht relevant. Insgesamt werde die Höhe der Leistungen steigen.
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