Corona: Wie gehen Betriebe mit Isolationspflicht-Ende um?

Stand: 19.01.2023 16:15 Uhr

Mit dem Ende der Isolationspflicht am 1. Februar könnten Beschäftigte in Niedersachsen mit positivem Corona-Test zur Arbeit kommen. Kleinunternehmen regeln das unterschiedlich.

Letztlich entscheiden die Betriebe selbst, ob Beschäftigte mit einer Corona-Infektion an ihren Arbeitsplatz kommen dürfen. Daniela Schwenger ist Geschäftsführerin des Spielwarenladen Fridolin's in Hannover. Und nur, wer kein Corona habe, dürfe zur Arbeit kommen, sagte sie. In Bückeburg möchte der Geschäftsführer der Hofbuchhandlung Frommhold, Thilo Fuhrmann, den Betrieb nach eigenen Angaben nicht gefährden, deshalb sollen Mitarbeiter mit einem positiven Schnelltest ebenfalls zu Hause bleiben.

Maske bleibt wichtig

Im Friseursalon Haarwerk in Celle läuft es anders. Dort dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz positiven Schnelltests arbeiten, dann allerdings mit Maske. Das sagte die Geschäftsführerin des Salons, Manuela Samleit. Eine Maske würde aber ohnehin schon seit Jahren im Salon getragen, wenn Friseur oder Kunde erkältet seien. Beim Modehaus Wellner in Hameln sollen positiv getestete Verkäufer mit direktem Kundenkontakt zu Hause bleiben. Das gelte aber nicht für Beschäftigte in einem Einzelbüro, sagte Inhaber Holger Wellner. Sie dürften trotz Corona-Infektion zur Arbeit kommen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 19.01.2023 | 13:30 Uhr

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