Bistum Hildesheim beendet diskriminierendes Arbeitsrecht
Katholische Arbeitnehmer müssen im Bistum Hildesheim nicht mehr mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie queer, homosexuell oder geschieden sind. Bischof Heiner Wilmer hat die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes zum Jahreswechsel 2023 in Kraft gesetzt. Kein Beschäftigter darf dann mehr wegen seiner sexuellen Identität gekündigt werden. Für Generalvikar Wilk Martin ist das ein überfälliger Schritt: "Dass Menschen im Dienst unserer Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen werden, ist unhaltbar.“ Im vergangen Monat hatten die katholischen Bischöfe das neue kirchliche Arbeitsrechts als Empfehlung für die Bistümer auf den Weg gebracht.