Autofahrer tötet Fußgänger: Landgericht verurteilt 31-Jährigen
Das Landgericht in Bückeburg hat einen Autofahrer zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt, weil er einen Fußgänger in Stadthagen getötet hatte. Ein illegales Autorennen konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Richter haben den 31-Jährigen am Donnerstagabend wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ursprünglich war er wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge angeklagt. Mit 140 Kilometern pro Stunde soll er in Stadthagen (Landkreis Schaumburg) im August 2023 unterwegs gewesen sein. Dabei habe er einen Fußgänger erfasst, der die vierspurige Straße überqueren wollte. Der 26-jährige Fußgänger starb. Ein Autorennen konnte laut Gericht aber nicht nachgewiesen werden. Was übrig blieb, war nach den Worten des Richters eine grob verkehrswidrige Fahrweise in einer geschlossenen Ortschaft. Der Mann erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem muss er 8.000 Euro zahlen.
Angeklagter bestritt illegales Autorennen
War es ein illegales Autorennen, bei dem der Fußgänger gestorben ist? Vor dieser Frage standen die Richterinnen und Richter in Bückeburg. Der 31-Jährige soll laut Anklage an einer Ampel gestanden und seinen Motor aufheulen lassen haben. Dadurch soll er einen anderen Autofahrer zu einem Rennen herausgefordert haben. Der 31-Jährige bestritt das allerdings. Auch der andere Autofahrer und seine Beifahrerin, die als Zeugen aussagten, bestätigten das Rennen nicht.