"Ampelmord"-Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil im im sogenannten Ampelmord-Prozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Donnerstag mit. Das Landgericht Hildesheim hatte im Juli vergangenen Jahres einen 38 Jahre alten Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Januar 2012 in Sarstedt gemeinsam mit einem Komplizen den Liebhaber seiner Frau erschossen.
Gerichtliches Nachspiel für Angehörige des Verurteilten
Während und nach der Urteilsverkündung war es im Sitzungssaal, im Gebäude des Landgerichts und vor dem Haupteingang des Hildesheimer Justizzentrums zu tumultartigen Szenen gekommen: Familienangehörige des Angeklagten hatten Justizbeamte attackiert, Morddrohungen gegen den Vorsitzenden Richter und den Staatsanwalt ausgesprochen und mit Stühlen geworfen.
Die Tumulte im Landgericht haben nun für einige Störer ein rechtliches Nachspiel: Fünf von ihnen müssen sich laut Staatsanwaltschaft demnächst vor Gericht verantworten. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe gegen zwei Männer - ihnen wird unter anderem Bedrohung, Beleidigung und Nötigung vorgeworfen. Andere Beschuldigte müssen sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Anklage wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung
Außerdem müssen sechs Männer und zwei Frauen erneut vor Gericht, diesmal nicht als Zeugen sondern als Angeklagte. Ihnen wird vorgeworfen, zugunsten des rechtskräftig verurteilten Mörder falsch ausgesagt zu haben, um ihn so vor einer Bestrafung zu bewahren.