Stand: 17.09.2014 20:25 Uhr

"Ampelmord": Bewährungsstrafe nach Falschaussage

Justizbeamte durchsuchen einen Angeklagten im Landgericht in Hildesheim. © dpa Bildfunk Foto:  Julian Stratenschulte
Hohe Sicherheitsvorkehrungen am Hildesheimer Landgericht: Im Prozess um Falschaussagen erhalten die Angeklagten Bewährungsstrafen.

Im Verfahren um Falschaussagen und Strafvereitelung im sogenannten Ampelmord-Prozess sind sieben der acht Angeklagten vom Hildesheimer Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß für die sechs Männer und eine Frau liegt zwischen zehn und 14 Monaten. Eine weitere Angeklagte wurde nach dem Jugendstrafrecht zu einer erzieherischen Maßnahme verurteilt.

Falschaussage zuvor gestanden

Mit ihren Falschaussagen wollten zwei Frauen und sechs Männer den Sarstedter "Ampelmörder" Mohamad O. vor einer Verurteilung bewahren. Das funktionierte nicht, der damals 38 Jahre alte Deutsch-Libanese wurde 2012 vom Landgericht Hildesheim wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Zeugen hatten Anfang September im gegen sie laufenden Verfahren ihre Falschaussage gestanden. Im Gegenzug war ihnen zugesichert worden, dass sich die zu erwartenden Freiheitsstrafen in einem Rahmen von acht bis 18 Monaten bewegen werden - ausgesetzt zur Bewährung.

Gericht wertete tödliche Schüsse als "Ehrenmord"

Nach der Urteilsverkündung von Mohamad O. vor rund zwei Jahren war es im Hildesheimer Gericht zu Tumulten gekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gemeinsam mit einem Komplizen den Geliebten seiner Frau an einer Ampel in Sarstedt erschossen hatte. Die Richter stuften die Tat als "Ehrenmord" ein, der vom Familienclan geplant worden war. Eine vom Angeklagten eingelegte Revision hatte der Bundesgerichtshof 2013 verworfen.

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