AfD scheitert mit Klage vor Staatsgerichtshof
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Die AfD hatte dagegen geklagt, aus dem Stiftungsrat niedersächsischer Gedenkstätten ausgeschlossen worden zu sein. Darin sah die Fraktion ihr Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit als Oppositionspartei verletzt. Das sahen die Richter anders. Beim Stiftungsrat handele es sich nicht um ein parlamentarisches Gremium. Nur weil darin auch Mitglieder des Landtags vertreten seien, müsse der Stiftungsrat nicht wie die Parlamentsausschüsse alle im Landtag vertretenen Fraktionen abbilden. Die Klage hielten die Richter für unbegründet und teilweise unzulässig. Gegen das Urteil von Niedersachsens höchstem Gericht ist keine Berufung möglich.
Holocaust-Überlebende protestierten gegen AfD im Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist unter anderem auch für die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen zuständig. Holocaust-Überlebende fürchteten nach dem Einzug der AfD in den Niedersächsischen Landtag, dass künftig Personen in dem Gremium sitzen, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen und revisionistische oder antisemitische Meinungen vertreten. Daraufhin beschloss der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen, den Stiftungsrat so zu verkleinern, dass nur noch vier Personen darin vertreten sind. Das Parlament wählt demnach vier Abgeordnete, die den Landtag im Stiftungsrat vertreten. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruchen. Die AfD beklagte daraufhin eine "bewusste Ausgrenzung" - auch des Bevölkerungsanteils, den sie vertrete.
AfD: "Gericht hat sich vor Chancengleichheits-Definition gedrückt"
"Grundsätzlich ist ein Urteil eines höchsten Gerichts zu akzeptieren", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Klaus Wichmann. Er beklagte aber, dass sich das Gericht davor gedrückt habe, den Anspruch seiner Fraktion auf Chancengleichheit in der Öffentlichkeit näher zu definieren. Seiner Ansicht nach könne sich dieser nicht allein auf das öffentliche Wirken seiner Partei im Parlament beziehen.
CDU und Grüne: "AfD wollte sich als Opfer darstellen"
Zufrieden zeigten sich die Vertreter der anderen Parteien. Politisch sei es dringend geboten gewesen, die AfD aus der Gedenkstättenarbeit auszuschließen, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Jens Nacke. Schließlich dulde die Partei Holocaustleugner in ihren Reihen. Mit ihrer Klage habe sich die Partei nur als Opfer darstellen und öffentliche Aufmerksamkeit erlangen wollen. Das bestätigte auch der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg. Dass die AfD nicht mit Vertretern der Holocaustopfer zusammenarbeiten könne, sei ganz klar. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner sieht nach dem Urteil die Funktionsfähigkeit der Gedenkstättenstiftung gewährleistet. Die SPD-Abgeordnete Wiebke Osigus betonte, dass die AfD nicht vom Stiftungsrat ausgeschlossen worden sei. Vielmehr hätten die AfD-Abgeordneten bei der Wahl der vier Vertreter für den Stiftungsrat keine Mehrheit bekommen.
Stiftungsgeschäftsführer: "Angriff auf die Gedenkstättenarbeit"
Dass die AfD versucht habe, sich gegen den Willen der Überlebendenverbände in den Stiftungsrat einzuklagen, kann nach Ansicht des Stiftungsgeschäftsführers Jens-Christian Wagner nur als "Angriff gegen die Gedenkstättenarbeit" gewertet werden. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten wurde im Jahr 2004 als Stiftung öffentlichen Rechts begründet. Sie ist unter anderem dafür zuständig, die Gedenkstätte Bergen-Belsen und die Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel zu erhalten und gestalten.