Wolfsburgs Ex-Polizeichef Podehl verliert seine Pension
Wolfsburgs Ex-Polizeichef Hans-Ulrich Podehl soll die Pension gestrichen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit.
Die Kammer habe mit ihrem Urteil die schwerste Disziplinarmaßnahme, eine Aberkennung des Ruhegehalts, verhängt, sagte Lena Rühling, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, dem NDR in Niedersachsen. Das sei bei Beamten, die wegen Bestechlichkeit strafrechtlich verurteilt sind, so üblich. Der Prozess fand in öffentlicher Verhandlung am Mittwoch vor der Disziplinarkammer statt. Zuerst hatte die "Braunschweiger Zeitung" berichtet.
Beförderung gegen sexuelle Handlungen
Podehl war im September 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.400 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamts (LKA) eine Stelle in Aussicht gestellt und sie in diesem Zusammenhang gefragt hatte, ob sie zu sexuellen Handlungen bereit sei. Podehl hatte die Vorwürfe stets abgestritten und Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese zurückgewiesen.
Innenministerium lehnte mildere Maßnahme ab
Die Verfehlungen des 67-Jährigen wurden nun auch disziplinarrechtlich geahndet. Kläger in dem Verfahren war das Land Niedersachsen als Dienstherr, vertreten durch das Innenministerium. Da der ehemalige Polizeichef seit Ende 2018 im Ruhestand ist, sei eine Entfernung aus dem Dienst nicht möglich gewesen, erklärte Rühling. So könne nur die Pension aberkannt werden.
Podehl landet nun in gesetzlicher Rentenversicherung
Da Podehl vor seinem Ruhestand in hohen Positionen war, dürfte seine Pension wohl üppig ausgefallen sein. So war er Chef der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt, war kurzzeitig bei der Zentralen Polizeidirektion in Hannover und in seinem letzten Dienstjahr bei der Polizeidirektion Braunschweig im Dezernat für Einsatz- und Verkehrsangelegenheiten tätig. Seine Dienstjahre werden nun in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Podehl kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch in Berufung gehen.