Urteil gegen Ex-Polizeichef ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt, Hans-Ulrich Podehl, wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Braunschweig mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die von Podehl eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen. "Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt", so der BGH.
Beförderung gegen sexuelle Handlungen
Podehl war im vergangenen September zu einer Geldstrafe von 11.400 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass er einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamts (LKA) eine Stelle in Aussicht gestellt und sie in diesem Zusammenhang gefragt hatte, ob sie zu sexuellen Handlungen bereit sei.
Aussage gegen Aussage
In dem Verfahren hatte weitestgehend Aussage gegen Aussage gestanden. Podehl hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die betroffene Frau hatte ihren Vorwurf im Verfahren hingegen bekräftigt. Podehl ist seit Ende 2018 im Ruhestand.