Verkehrsgerichtstag gegen Meldepflicht bei Fahruntauglichkeit
Der Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine ärztliche Meldepflicht für fahruntaugliche Personen ausgesprochen. Auch eine Erhöhung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrten lehnte er in Goslar ab.
Mit Blick auf die abgelehnte ärztliche Meldepflicht hieß es in dem Beschluss des Verkehrsgerichtstages, dass ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis notwendig sei, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin vertrauensvoll mitteilen könnten. Die Fachleute entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte jedoch die Möglichkeit haben sollten, in bestimmten Situationen - wie Fahrtrainings oder Beratungsgespräche - fahruntaugliche Menschen zu melden. Das sei der Fall, wenn therapeutische und beratende Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Verkehrsgerichtstag forderte dafür konkrete Vorgaben. In Ausnahmefällen ist eine Meldung bereits möglich.
E-Scooter: Verkehrsgerichtstag gegen höhere Promillegrenze
Die Fachleute sprachen sich zudem dafür aus, die Alkoholgrenzwerte für Fahrer von E-Scooter nicht zu erhöhen. Aktuell liegt die Promillegrenze für eine Straftat wie beim Autofahren bei 1,1 Promille. Den Grenzwert von 1,6 Promille, wie er für Radfahrer gilt, lehnten die Experten ab. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt außerdem, das Fahren von E-Scootern mit einem Wert von 0,5 Promille mit einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Fahrzeugdaten sollen auf unabhängigen Servern gespeichert werden
Der Verkehrsgerichtstag fordert zudem, dass die Fahrzeughersteller nicht länger exklusiven Zugriff auf Fahrzeugdaten haben. Stattdessen sollten die Daten im Auto selbst oder auf unabhängigen Servern gespeichert werden. Es wurde kritisiert, dass es für Käufer von modernen Autos nur schwer zu erkennen sei, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt würden.
Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags gelten als maßgeblich
Von Mittwoch bis Freitag haben sich Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden über Themen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsrechts ausgetauscht. Die Empfehlungen gelten als maßgeblich bei der Gesetzgebung in Deutschland, richten sich aber auch an die Europäische Union. Der jährlich stattfindende Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrsexperten in Deutschland.