VW: Musterverfahren entscheidet über Schadensersatz
Die Schadenersatzklagen von 170 Volkswagen-Aktionären werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geklärt. Das Landgericht hat am Montag einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht. Dabei geht es um insgesamt knapp vier Milliarden Euro Schadenersatz.
Alle Kläger müssen angehört werden
Das Musterverfahren hat den Vorteil, dass die vielen einzelnen Klagen gebündelt werden können. Grundlage dafür ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das Oberlandesgericht Braunschweig sucht dafür zunächst in einem mehrstufigen Verfahren einen Musterkläger aus: Dafür werden alle Kläger vor dem Oberlandesgericht angehört. Die Musterklage kann stellvertretend für alle anderen Kläger verhandelt und das Ergebnis später auf sie übertragen werden.
Prozessbeginn frühestens Ende des Jahres
Bei den Klägern handelt es sich überwiegend um Privatleute, aber auch um Versicherungen und Pensionsfonds. Sie werfen VW vor, seinen kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten nicht nachgekommen zu sein. Das heißt: Volkswagen soll Börse und Öffentlichkeit zu spät über die finanziellen Folgen des Abgas-Skandals informiert haben. Als der Skandal im September 2015 ans Licht kam, stürzte die VW-Aktie ab. Über die Schadenersatzklagen wollen die Kläger ihre Verluste ausgleichen. Volkswagen sei aber weiterhin der Auffassung, seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben, teilte ein Sprecher mit. Das Landgericht, das das Musterverfahren formal angeschoben hat, rechnet frühestens im Herbst mit dem offiziellen Beginn.