Urteil: Möbelmarkt an der A7 in Göttingen kann gebaut werden
Die Stadt Northeim ist mit ihrem Versuch gescheitert, auf gerichtlichem Wege die Ansiedlung eines Möbelmarktes auf dem Gebiet der Stadt Göttingen zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag einen Normenkontrollantrag der Kommune gegen den entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Göttingen abgelehnt. Die Stadt Göttingen will mit dem Bebauungsplan die Ansiedlung eines Porta-Möbelmarktes an der Autobahn 7 ermöglichen. Die Stadt Northeim hatte ihren Normenkontrollantrag unter anderem damit begründet, dass dadurch die Existenz des einzigen Möbelanbieters in Northeim bedroht sein würde. Der OVG-Senat sah jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Northeimer Möbelhaus durch den neuen Anbieter auf dem Gebiet der Stadt Göttingen vom Markt verdrängt werde, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.