Streit um Gehaltskürzungen: Betriebsräte klagen gegen VW
Darf der Volkswagen-Konzern die Gehälter von Betriebsräten kürzen? Vor dem Arbeitsgericht Hannover hat dazu am Dienstag ein entsprechender Prozess begonnen - jedoch ohne Ergebnis.
"Ein Vergleich oder eine gütliche Einigung wurde nicht erzielt", sagte ein Gerichtssprecher. Mit der gescheiterten Güteverhandlung geht das Verfahren nun weiter. Zunächst sind hierfür allerdings einige juristische Detailfragen zu klären, hieß es aus dem Gericht. Neben dem Prozess in Hannover sollen auch an den Arbeitsgerichten Braunschweig und Emden ähnliche Verfahren von VW-Betriebsräten anhängig sein. Das Verfahren in Hannover sei das erste dieser Art, sagte ein Sprecher des Arbeitsgerichts. Es sei jedoch absehbar, dass es nicht bei diesem einen Fall bleibt.
BGH: Annahmen über die weitere Karriere "hypothetisch"
Als Hintergrund gilt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Streit über die Höhe von Gehältern und Boni für einflussreiche Betriebsräte aufgehoben. In der Begründung wies das Gericht darauf hin, dass "hypothetische" Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein dürfen. VW hatte daraufhin angekündigt, die im Urteil "enthaltenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung" zu berücksichtigen.
Gehaltskürzung und Rückzahlungsforderung
Im konkreten Fall in Hannover wehrt sich ein Betriebsratsmitglied von VW-Nutzfahrzeuge in Hannover-Stöcken gegen eine Gehaltskürzung. Rund 300 Euro brutto pro Monat habe der Mann weniger erhalten, hieß es aus VW-Betriebsratskreisen. Er wehre sich auch gegen Rückzahlungsforderungen in niedriger vierstelliger Höhe. Nach Informationen des "Handelsblatt" könnte bis zu 80 der rund 250 Arbeitnehmervertreter im Volkswagen-Konzern ab Februar das Gehalt gekürzt worden sein. In der Spitze sollen die Kürzungen bei bis zu 4.000 Euro monatlich liegen. Nach Angaben des VW-Betriebsrats steht der nächste Termin mit ähnlichem Hintergrund wie in Hannover am Donnerstag am Arbeitsgericht Braunschweig an. Dort geht es um einen Betriebsrat aus Salzgitter, der ebenfalls gegen die Reduzierung seiner Entgeltstufe und damit etwa 300 Euro brutto im Monat weniger vorgeht.