Schadenersatz: Land hat keine Ansprüche gegen VW
Als Großaktionär hat das Land Niedersachsen im VW-Abgas-Skandal keinen Anspruch auf Schadenersatz. Zu diesem Schluss kommt ein von der Landesregierung beauftragter externer Gutachter. Der Kursverlust stelle für das Land keinen einklagbaren Schaden dar, heißt es in dem Gutachten, das Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am Dienstag dem Kabinett präsentierte. Als langfristig orientierter Aktionär von VW sei Niedersachsen in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum Aktien gekauft oder verkauft hätten. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte kürzlich bereits in einem Zeitungsinterview gesagt, dass das Land keine Schadenersatzklage plane.
Einigen sich Kunde und Autohändler auf Vergleich?
Wie die "Braunschweiger Zeitung" (Dienstagausgabe) berichtet, könnte es vor Gericht zu einem der bundesweit ersten Vergleiche zwischen einem Autohändler und einem Kunden kommen. Demnach haben sich ein klagender Skoda-Käufer aus Essen und ein Autohändler aus dem Landkreis Wolfenbüttel vor dem Landgericht Braunschweig grundsätzlich darauf geeignet, dass der Kunde ein neues Auto erhält. Wie das Blatt schreibt, verhandeln beide Seiten nun, wie hoch der finanzielle Anspruch des Käufers ist.
Kann VW US-Strafverfahren abwenden?
Unterdessen geht es für VW jenseits des Atlantiks in den USA darum, im Abgas-Skandal Strafverfahren abzuwenden. Wie das "Wall Street Journal" (Dienstagausgabe) berichtet, sondiert der Wolfsburger Autobauer, ob ein mögliches Strafverfahren außergerichtlich beigelegt werden könne. Die Anwälte des Konzerns befänden sich mit dem US-Justizministerium in vorläufigen Verhandlungen über einen womöglich milliardenschweren Vergleich, berichtet das Blatt unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.