Nach tödlichem Unfall: Urteil gegen mutmaßlichen Raser erwartet
Am Landgericht Göttingen wird heute das Urteil gegen einen Autofahrer erwartet. Er soll betrunken durch Göttingen gerast und dabei auf die Gegenfahrbahn geraten sein, ein Mensch starb.
In ihrem Abschlussplädoyer am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft für den heute 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Angeklagte habe sich unter anderem der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem mutmaßlichen Unfallverursacher auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Dieser Vorwurf wurde später fallen gelassen, da das Gericht dafür keine hinreichenden Belege erkennen konnte.
Mit Tempo 130 durch die Innenstadt gerast
Der Angeklagte soll am 1. Oktober 2023 kurz nach Mitternacht in betrunkenem Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit über den Göttinger Innenstadtring gefahren sein, als er die Kontrolle über seinen BMW 735i verlor. Draufhin sei er auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem Audi des Unfallopfers zusammengestoßen. Dessen Fahrer, ein bekannter Göttinger Barkeeper, wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später im Göttinger Universitätsklinikum verstarb. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass der BMW bei der Kollision eine Geschwindigkeit von etwa 130 Stundenkilometer gehabt hatte - mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Staatsanwalt: Angeklagter völlig empathie- und reuelos
Den Ermittlungen zufolge hatte der mutmaßliche Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholgehalt von 1,86 Promille - ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Der Angeklagte, der sich während des Prozesses nicht äußern wollte, erklärte am Dienstag, dass ihm sehr leid tue, was passiert sei, und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Seinen Angaben zufolge hatte er nach einem Streit mit seiner Freundin aus Frust Alkohol getrunken und sei dann von seinem Wohnort in Arenshausen nach Göttingen gefahren. An das weitere Geschehen habe er keine Erinnerungen mehr.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten vor, so gut wie nichts zur Aufklärung des Geschehens beigetragen und die Verhandlung völlig empathie- und reuelos verfolgt zu haben. Bei einer Verurteilung drohen dem 26-Jährigen bis zu fünf Jahre Haft.